Entsprechend sind die jeweiligen nationalen Vorschriften zu berücksichtigen und anzuwenden.
Für Baugenehmigungsverfahren in Deutschland bedeutet dies, dass je nach Bundesland die jeweilige Landesbauordnung zu berücksichtigen ist. Hier gibt es hinsichtlich der Zulassung der Verfasser zum Erstellen von Brandschutzbeauftragten unterschiedliche Vorgaben. Diese sind in der jeweiligen Bauordnung geregelt.
Sie sind hier verlinkt:
Landesbauordnung Baden-Württemberg
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Niedersachsen
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Sachsen-Anhalt
Landesbauordnung Schleswig-Holstein