Der Sachverständige im deutschen Baugenehmigungsverfahren

 

Als nach der europäischen Norm DIN EN ISOP/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige werden wir europaweit tätig.

 

Entsprechend sind die jeweiligen nationalen Vorschriften zu berücksichtigen und anzuwenden.

Für Baugenehmigungsverfahren in Deutschland bedeutet dies, dass je nach Bundesland die jeweilige Landesbauordnung zu berücksichtigen ist. Hier gibt es hinsichtlich der Zulassung der Verfasser zum Erstellen von Brandschutzbeauftragten unterschiedliche Vorgaben. Diese sind in der jeweiligen Bauordnung geregelt. 

Sie sind hier verlinkt:

 Landesbauordnung Baden-Württemberg

 Landesbauordnung Bayern

 Landesbauordnung Berlin

 Landesbauordnung Brandenburg

 Landesbauordnung Bremen

 Landesbauordnung Hamburg

 Landesbauordnung Hessen

 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

 Landesbauordnung Niedersachsen

 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

 Landesbauordnung Saarland

 Landesbauordnung Sachsen

 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt

 Landesbauordnung Schleswig-Holstein

 Landesbauordnung Thüringen